Kostenerstattung
Die Kosten für die hier geschilderten Therapien werden von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag eventuell teilweise, manchmal sogar ganz übernommen. Der Antrag muß eine Schilderung der exakten Diagnose sowie die bisherigen Therapien und deren Erfolg enthalten. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Im Leistungsangebot einiger privater Krankenversicherungen ist die Akupunktur bereits verzeichnet, sie übernehmen die Kosten vollständig. Dies trifft leider nicht für alle privaten Krankenversicherungen zu. Ich empfehle Ihnen in jedem Fall, sich wegen der Kostenübernahme vorher mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.